Geschäftsverteilungsplanes
für den Vorstand des KTV Sparta
(Beschluss Vorstand 22.4.2004)
Nr. 01 l. Vorsitzender
Der l. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen.
Er ist Ansprechpartner für alle Vereinsmitglieder und vertritt deren Interessen global und speziell nach bestem Wissen und Gewissen. An diesen Grundsatz sind verschiedene Aufgaben gekoppelt.
1.1.
Leitung aller Versammlungen und Sitzungen des Vereins
1.2 Kontakt zum Landesverband und den anderen Kraftsportvereinen und zum
Sportamt Neukölln
sowie zum
Verein Stern – Britz Jeweils im Bedarfsfall.
1.3. Glückwunschkarten zu besonderen Anlässen (runde Geburtstage
Beileidsbekundungen u.ä.
1.4. Halten von Ansprachen bei festlichen Anlässen
l
.5 Leitung von Wettkämpfen und Sportveranstaltungen
1.6 Teilnahme an den Sitzungen des BGKV in Absprache mit Nr.2 und 5
1.7. Führung von Verhandlungen mit anderen Vereinen, z.B. bei Vereinswechseln
Nr. 02 2. Vorsitzender
Der
2. Vorsitzende vertritt den l. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit vorübergehend,
jedoch nicht im Wege des ständigen Delegierens von zugeordneten Aufgaben.
Desgleichen nimmt er auch im Einzelfall Aufgaben des Geschäftsführers war,
sofern dieser abwesend ist oder er direkt von Vereinsmitgliedern angesprochen
wird.
Folgende Einzelaufgaben nimmt er außerdem war:
2.1.
Aufnahmegespräche mit allen neuen Mitgliedern
2.2. Teilnahme an den Sitzungen des BGKV in Absprache mit Nr. 1 und 5
-
2.3. Beratung von Mitgliedern in Konfliktsituationen
2.4 Entgegennahme von Anträgen und Wünschen von anderen Spartanern.
2.5 Unterstützung des Kassierers, insbesondere bei mehrfach angemahnten
Beitragsrückständen.
Nr. 03 Geschäftsführer
Dem
Geschäftsführer obliegt der gesamte Schriftverkehr des Vereins, sofern nicht
bestimmte schriftliche Vorgänge den lfd. Nrn. l.,2. und 4. übertragen wurden.
Im einzelnen:
siehe auch am Ende dieser Seite: sporalische und regelmäßige
Tätigkeiten
3.1. Bearbeitung der eingehenden Post in der Geschäftsstelle
3.2.
Antragsabwicklung zum Zweck der Sportstättenbeschaffung (Formulare) auch in den
Ferienzeiten 3.3. Verfassen von
Mitteilungen an Vereinsmitglieder zum Aushang in den Sportstätten
3.4. Schriftwechsel mit dem Sportamt Neukölln (z.B. zur Mittelbeschaffung)
3.5.
Fertigung von Einladungsschreiben für Vorstandssitzungen
Jahreshauptversammlungen
und
gesellige Veranstaltungen
3.6
Fertigung der jährlichen Sportstatistischen Erhebung für die Senats-Verwaltung
für Schule. Jugend
und Sport
3.7.
Fertigung der Bedarfsanmeldung und des Nachweises für Mittelverwendung
betreffend die
Übungsleiter
des Vereins
3.8.
Schriftverkehr mit dem Finanzamt für Körperschaften
-
Begründung der Zubilligung der Steuerfreistellung (Gemeinnützigkeit)
- Fertigung der Erläuterungen zum Jahresabschluss
- Fertigung des jährlichen Geschäftsberichtes
3.9 Bearbeitung im Zusammenhang mit Eintragungen in das Vereinsregister
- Schriftverkehr mit dem zuständigen Amtsgericht
- Einholung der notariellen Beglaubigungen im Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden
3.10.
Fertigung der Protokolle bei der Jahreshauptversammlung und der Vorstandssitzung
3.11. Führung der Mitgliederlisten
Nr.
4 Kassierer
Der Kassierer regelt die Finanzgeschäfte des Vereins
4.1. Führung des Kassenbuches und des Inventarverzeichnisses
4.2. Verwalten der Kassenbelege
4.3. Entgegennahme der Formulare bei Vereinseintritten und Versendung der Mitgliedsausweise
4.4. Annahme von Beiträgen per Überweisung oder in bar
4.5. Überwachung der Beitragsleistungen
4.6. mündliche/telefonische Erinnerung bei Beitragsrückständen und durch Mahnschreiben nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern
4.7. Entgegennahme und Zahlung von Zuschüssen bzw. Abgaben
4.8. Auszahlung der Übungsleiterhonorare
4.9. Fertigung des jährlichen Kassenberichtes und des Jahres-Abschlusses
4.10 Regelung der Ausgaben des Vereins, z.B. bei anfallendem Geschäftsbedarf und Teilnahme
von Sportlern des Vereins an Wettkämpfen.
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Auflistung
der jährlich wiederkehrenden Verwaltungsarbeiten, |
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Unbedingt
pünktliche Erledigung ermöglicht den Erhalt des KTV Sparta.
(Gerd Weise) |
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Jan |
Bis
Februar den Verwendungsnachweis der genehmigten Zuschusse an den LSB übermitteln,
wobei die gesamte Verwendungssumme doppelt so hoch sein muss, wie der
genehmigte Zuschuss. Zuschuss je Übungsleiterstunde
2,10 €. Es
ist ratsam, den Verwendungsnachweis schon im Januar abzuschicken, falls
sich Rückfragen oder Einwände ergeben. |
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Jan |
Für
den Athletikbund, den BGKV und den Landesportbund ist eine differenzierte
Mitgliederstatistik zu fertigen. |
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Termin
und Ort für Jahreshauptversammlung (spätestens im März) festlegen,
Tagesordnung aufstellen, Punkte vorbereiten , Einladungen versenden. |
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Febr |
Kassenabschluss
ist im Frühjahr zu fertigen. Danach
ist eine Ausfertigung und ein jährlicher Tätigkeitsbericht für das
Finanzamt für Körperschaften bereit zu halten und jeweils alle 3
Jahre (nächster Termin Mai 2008) zusammen mit einer Formular- Steuererklärung
rückwirkend an das Finanzamt abzusenden. |
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März |
Einladung
zur Generalversammlung des (Berliner) BGKV kommt.--->2. Vors./Sportwart |
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Aug |
Bewilligung
Übungsleiter - Zuschüsse wird etwa im August d.J. mitgeteilt und die
Summe genannt. 80 % werden in Raten überwiesen, wenn dass Einverständnis
innerhalb von 4 Wochen an den LSB zurückgeschickt wird ansonsten
verfallen die Mittel und werden anderen Vereinen zugewiesen. |
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Sept |
Im
September schickt BGKV uns Anträge auf Zuschuss aus Lottomitteln.
(derzeit 400.- €) |
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Nov |
Mitte
November wird die Mitglieder-Bestandsmeldung vom BVDG angefordert der
Meldeschluß ist allgemein der 20. Januar, jedoch muss die Meldung, einschließlich
Startmarken-Anforderung mindestens l Woche vorher beim BGKV sein. |
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Dez |
Zuwendungsbedarf
für Übungsleitertätigkeit im folgenden Jahr unbedingt im Dezember an
den Landessportbund (früher BGKV) senden. Kurzer Erfolgsbericht erfreut! |
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Dez |
Die
sportstatistischen Erhebungen für Landessportbund und Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport sind zu erstellen und wurden früher an den
Landessportbund gesandt. Bei
Nichteinhaltung des genannten Termins ist die Gewährung und Auszahlung
von Zuschüssen sowie die entgeltfreie Überlassung von Sportanlagen gefährdet. |
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Sporalische
Tätigkeiten:
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Vorstandswahl |
Ändern
sich Vorstandsmitglieder, wird das (formgerechte!!) Protokoll (zwei
Ausfertigungen) mit dem Änderungsschreiben an das AG einem Notar
vorgelegt, der die beim Notar zu leistenden Unterschriften von zwei
Vorstandsmitgliedern beglaubigt und an das Amtsgericht Charlottenburg
(Vereinsregister) geschickt werden, welches den Eintrag im Vereinsregister
entsprechend ändert und uns einen Registerauszug zuschickt. |
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Postbank |
Falls
sich die Unterschriftsbefugnis ändert, schickt die Postbank auf
Anforderung ein neues Unterschriftsblatt. Jedes Postamt führt die hierzu
gehörenden Identitätsprüfung durch. Mitzusenden ist ein aktueller
Vereinsregisterauszug. Bei einem Umzug des Kassenwartes ebenfalls
Nachsendeantrag/Änderung bei Postbank für Sparta veranlassen. |
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Satzungs-änderung |
Satzungsänderung |
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Änderung im Vorstand |
Änderung
der Adressen der Vorstandsmitglieder mitteilen (unvollständig)
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Homepage |
Bein
Änderung des Verantwortlichen für das Internet ist die DENIC-Eintragung
über den Provider (Strato-AG) zu ändern. |
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Email |
Bisher
gibt es die Adressen vorstand@ktv-sparta.de
und webmaster@ktv-sparta.de . |
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Haushalt |
Kassenbericht
mit/durch Kassenwart erstellen. |
Regelmäßige
Tätigkeiten:
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Mit-glieder |
Jeder
neue Sportler erhält ein Begrüßungsschreiben, l Satzung und ein
Verzeichnis der Vorstandsmitglieder, Jugendliche Vordruck für Arzt-Attest |
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Sport-amt |
Werden
Sportgeräte in Räume eingestellt, ist die vorherige Zustimmung des
Sportamtes einzuholen, |
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Einkauf |
Beim
Einkauf von Waren ab ca. 100.- Preisvergleiche aktenkundig machen. Das können
Kostenangebote sein, Internetangebote oder auch eine Notiz über gesehene
Artikel in einem Kaufhaus o.ä. |
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Sitzung |
Einladung
und Protokolle (ggf. umschichtig) |
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