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| Die
Sportler des KTV-Sparta lehnen Doping ab.
Sie erbringen Leistungen aus eigener Kraft. Hier eine Seite des Bundesverbandes Deutscher Gewichtheber zu diesem Thema. http://bvdg-online.de/bvdg/antidoping/antidoping.htm Überall kann auch mal ein schwarzes Schaf vielleicht
als neuer Interessent auftauchen.. |
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Bitte beachten und
befolgen Sie die nachstehende Anti-Doping-Klausel des
Landesportbundes 1.
Die Förderung
des Landes
Berlin setzt
die uneingeschränkte
aktive Mitwirkung
des Zuwendungsempfängers bei
der Doping-bekämpfung (einschließlich
der Doping-prävention)
voraus. Hierzu
gehören insbesondere die
inhaltliche Beachtung
des NADA-Codes,
die aktive Verfolgung von
Anhaltspunkten für
Dopingverstöße im
Bereich des 2.
Für Athletenbetreuer im Sinne des NADA-Codes (siehe Anhang 1 NADA-Code),
die für den Zuwendungsempfänger tätig sind, ist rechtlich in schriftlicher
Form festzulegen, dass die Mitwirkung bei den in Art. 2 NADA-Code
genannten Doping-Verstoßes
grobe Pflichtver-letzungen
darstellen, die zu
einer fristlosen
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
oder der Zusammenarbeit führen können. 3.
Das übrige haupt- und nebenamtliche Personal ist rechtlich in
schriftlicher Form zu verpflichten, sich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen
zu beteiligen oder das Doping zu unterstützen.
Die Zuwiderhandlung ist als
grobe Pflichtverletzung festzulegen, die
das Recht zu einer fristlosen Kündigung oder zur sofortigen Beendigung einer Zusammenarbeit mit dem Zuwendungsempfänger nach sich
zieht. 4. Nach
bekannt werden
eines positiven
Analyseergebnisses bei einem betreuten
Athleten oder bei Anhaltspunkten für einen Dopingverstoß hat der
Zuwendungsempfänger zu
ermitteln und zu dokumentieren,
ob Angehörige,
Mitarbeiter und Beauftragte
oder Betreuer des Zuwendungsempfängers
bei dem Dopingverstoß mitgewirkt haben sowie unverzüglich
folgende Mitteilungen zu machen: a)
der zuständigen Staatsanwaltschaft über
Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen § 6 a
Arzneimittelgesetz bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz hinweisen, b)
der
NADA sowie
dem betroffenen
Sportfachverband
über Anhaltspunkte für einen Dopingverstoß sowie über eine Mitteilung an
die Staatsanwaltschaft nach Nr.1 c)
dem Zuwendungsgeber über Anhaltspunkte für
einen Dopingverstoß sowie über die Mitteilungen nach Buchstabe a) und b). 5. Ein
Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen führt zu einer Überprüfung der Forderung
des Landes Berlin im
Hinblick auf eine Kürzung, Rückforderung
oder Einstellung der Zuwendung (ganzer oder teilweiser
Widerruf sowie
Rücknahme von
Zuwendungsbescheiden, teilweiser
oder ganzer Ausschluss von künftigen Zuwendungen). Sollte bei einer durch das Land Berlin
geförderten Veranstaltung ein Athlet des Dopings überführt werden,
werden die anteiligen Kosten für diesen Athleten durch das Land Berlin
aus der Zuwendung zurückgefordert. a)
er die hier genannten Verpflichtungen erfüllt b)
eine Rückforderung des Betrages von dem Athleten aus Gründen, die
der Zuwendungsempfänger nicht zu
vertreten hat, nicht möglich ist c)
die Rückforderung für ihn
eine unzumutbare finanzielle Härte darstellen würde. |
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Anti Doping Erklärung Name: _____________ Anschrift: _____________ Vorname: _____________ Ort: _____________ Geburtsdatum: . .19 Der / die oben genannte
Sportler / in ist Mitglied des KTV Sparta 1896 Berlin e. V. . Der / die Sportler / in erklärt folgendes: 1. Ich nehme keine Substanzen zu mir, die gegen die Dopingvorschriften verstoßen. 2. Sollte ich aufgrund einer Erkrankung von meinem Arzt Medikamente verordnet bekommen, werde ich ein entsprechendes Attest am Wettkampftag vorlegen. 3. Sollte ich im Rahmen einer Dopingkontrolle positiv getestet werden, trage ich die damit verbundenen Konsequenzen selbst. Insbesondere die zu zahlende Strafe zahle ich selbst. Der Vorstand des KTV Sparta 1896 Berlin e. V. erklärt ausdrücklich, dass keine Haftung für Zuwiderhandlungen übernommen wird. Berlin, ______ _____________ Unterschrift Sportler / in
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Verbotene Substanzen - im Wettkampf
| Die nachstehend aufgelisteten Substanzen
sind von der FINA im Wettkampf verboten. Die Listen sind nicht vollständig und schließen weitere Substanzen nicht aus, sondern schließen "verwandte Substanzen" ein, d.h. Substanzen, die mit der jeweiligen Stoffklasse durch ihre pharmakologische Wirksamkeit und chemische Struktur oder beides verwandt sind. Außerdem sind Metabolite der abgelisteten oder verwandten Substanzen gleichfalls verboten. |
| A Stimulanzien | ||
| Aethylamphetamin | Aethylefrin | Amfepramon |
| Amineptin | Amiphenazol | Amphetamine |
| Bambuterol | Bromantan | Bupropion |
| Cropropamid | Crothethamid | Ephedrin ** |
| Etamivan | Fencamfamin | Fenetyllin |
| Formoterol *** | Fenfluramin | |
| Heptaminol | Karphedon | Kathin ** |
| Koffein * | Methoxyphenamin | Methylenedioxyamphetamin |
| Methylephedrin ** | Methylphenidat | Nikethamid |
| Norfenfluramin | Parahydroxyamphetamin | Pemolin |
| Pentetrazol | Phendimetrazin | Phentermin |
| Phenylephedrin | Phenylpropanolamin ** | Pholedrin |
| Pipradol | Prolintan | Propylhexedrin |
| Pseudoephedrin ** | Reproterol | Salbutamol *** |
| Salmeterol *** |